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Mitteilungspflicht für Elektronische Kassensysteme gemäß §146a

Ab dem 1.1.2025 müssen alle Kassensysteme, also auch alle PC CADDIE Kassen gemäß des Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO dem Finanzamt gemeldet werden. Das Wichtigste haben wir für Sie zusammengefasst:

Ausgabe in PCCADDIE

1. Anschaffung des eAs (elektronischen Aufzeichnungssystem)

Das Datum der Anschaffung ergibt sich aus der Rechnung oder dem Lieferschein des elektronischen Aufzeichnungssystems oder der Buchführung. Werden elektronische Aufzeichnungssysteme nicht erworben, sondern z. B. geleast oder geliehen, gilt als Anschaffungsdatum das Datum des Beginns der Zurverfügungstellung (Auszug aus der Ausfüllanleitung des Bundesministeriums der Finanzen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=3.

2. Inbetriebnahme des eAs (elektronischen Aufzeichnungssystem)

Es ist das Datum einzutragen, an dem das elektronische Aufzeichnungssystem erstmals in der zugeordneten Betriebsstätte eingesetzt worden ist. Ist das elektronische Aufzeichnungssystem noch nicht in Betrieb genommen worden, ist das Feld nicht zu füllen (Auszug aus der Ausfüllanleitung des Bundesministeriums der Finanzen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=3.

Wenn Sie Unterstützung bei der Ermittlung des Kaufs Ihrer PC CADDIE Kasse benötigen, können Sie bei unser Buchhaltung einen Suchauftrag auslösen. Die anfallende Zeit der Recherche rechnen wir gemäß unserer Services ab der Kasse bitte eintragen

3. Speichern als PDF

Ein Video-Tutorial zum Upload der Datei finden Sie hier: https://vimeo.com/1070276457

Aufruf mit Ihren individuellen Zugangsdaten unter: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/aufzeichnung146a