Menu

PCCaddie


Inhaltsverzeichnis

FAQs zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland

In diesen FAQs beantworten wir die zentralen Fragen zur KassenSichV, der „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) und der „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K) für Ihre PC CADDIE Kasse. Wir ergänzen die FAQ stetig mit Ihren Fragen.

>Muss ich meine PC CADDIE Kasse mit einer TSE ausstatten?

Ja - hier gibt es keine gesetzlichen Ausnahmen: Jede PC-Kasse muss seit 1.1.2020 mit einer TSE Einheit ausgestattet werden. Durch Verzögerungen in der Zertifizierung der TSE-Anbieter gilt eine „Nicht-Beanstandungsregelung“ bis 30.9.2020, in vielen Bundesländern unter bestimmten Bedingungen bis 31.3.2021.

>Was macht die TSE denn grundsätzlich bei den Kassen-Buchungen?<

Die TSE „signiert“ Kassen-Vorgänge mit unveränderlichen und fortlaufenden IDs. So können in einer Kassen-Nachschau vom Prüfer - unabhängig des genutzten Kassensystems - die Buchungen nachvollzogen werden. Die Signierungen erfolgen aber nicht nur mit dem Abschluss/Verbuchen eines Kassenvorgangs, sondern bereits mit dem Eröffnen eines Kassenvorgangs wird bereits eine Signatur vergeben, also z.B. mit dem ersten Zuteilen eines Artikels auf einen Kunden, Tisch oder „Laufkundschaft“. Eröffnen eines Tischs. Mit jeder Veränderung des Vorgangs - z.B. bei längeren Vorgängen wie in der Gastronomie übliche Tischbuchungen über den Zeitraum des Aufenthalts der Gäste - werden weitere Signaturen vergeben. Mit der Ausgabe des Belegs erfolgt die letzte Signierung. So hat der Prüfer nicht nur Zugriff auf abgeschlossene Buchungen, sondern auch auf alle Buchungs- und Löschungsprozesse vorab.

>Gibt es unterschiedliche Arten einer TSE?

Ja, es gibt grundsätzlich zwei technische Lösungen unterschiedlicher Anbieter: die TSE als Hardware, z.B. als USB-Stick oder als SD-Karte, die in der Kasse verbaut oder über den Drucker mit der PC Kasse verbunden wird. Und die TSE aus der Cloud, bei der mit dem lokalen System eine Internetverbindung notwendig ist.

>Kann ich zwischen unterschiedlichen TSE-Anbietern wählen?<

Nein - alle PC CADDIE Kassen werden über eine Cloud-TSE des Anbieters FISKALY angebunden. Die Entscheidung für eine Cloud-Lösung haben wir aufgrund deren technischen Vorteile und deren Support getroffen. Durch die Datenbank-Struktur des PC CADDIE können so mehrere Kassen eines Kontenbereichs über eine einzige TSE signiert werden. So können wir die Erst- und Folgekosten gering halten.

>Was passiert, wenn die TSE-Cloud durch Internet-Unterbrechung nicht ausfällt?<

Bei einem Ausfall der TSE durch Internetunterbrechnung sind die Ausfallzeiten und der Grund des Ausfalls zu dokumentieren. Bei einem lokalen Betrieb der PC CADDIE Kasse kann unterbrechnungsfrei im Geschäftsbetrieb weitergearbeitet werden. Der Ausfall der Signatureinheit muss dann auf den Belegen ausgewiesen werden.

>Ist die TSE-Lösung für meine PC CADDIE Kasse zertifziert?<

Zum 1. August 2020 ist noch keine Cloud-TSE-Lösung vom zuständigen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert, alle Anbieter sind noch im Zertifizierungs-Prozess. Auch aus diesem Grund ist die weitere Verlängerung der „Nichtbeanstandungsregelung“ von vielen Bundesländern unter Auflagen auf den 31.3.2021 entscheiden worden.

>Muss ich selbst aktiv werden bei der Umrüstung meiner Kasse?

Ja! - durch die Verzögerungen in der Zertifizierung fordert das zuständige Bundesamt für Finanzen eine „Beauftragung“ der TSE beim Kassenlieferanten bis spätestens zum 30.09.2020. Ohne eine nachweisliche Beauftragung kann es zu Strafen kommen.

>Wie kann ich meiner Verpflichtung zur Beauftragung nachkommen?>

Ab 29.07.2020 stellen wir Ihnen in Ihrem PC CADDIE ein Dialog-Feld zur Verfügung über das Sie nicht nur die Beauftragung der TSE auslösen können, sondern auch die korrekte Anzahl der benötigen TSE-Einheiten je nach Ihrem Geschäftsbetrieb festlegen. Zum Ausfüllen dieses Dialoges stellen wir Ihnen ein ausführliches Video-Tutorial bereit:


>Benötigt jeder Kontenbereich in PC CADDIE eine eigene TSE?<

Ausschließlich Kontenbereiche, innerhalb derer ein Zahlungsverkehr mit Bargeld/Kreditkarte etc abgewickelt werden, unterlegen der KassenSichV. Dies sind in PC CADDIE überlicheweise „Umsatzkonten“, auf die Ihre PC CADDIE-Kasse zugreift. „Beitragskonten“, die Sie z.B. für die Beitragsrechnungen nutzen, werden üblicherweise nicht für den Betrieb einer Barkasse genutzt. Diese unterlegen - in der Nutzung als Bereiche zur Rechnungslegung ohne Barkasse - nicht der Verordnung und benötigen keine eigene TSE. Bitte klären Sie mit Ihrem Steuerberater die konkrete Nutzung der Kontenbereiche in PC CADDIE, damit Sie die TSEs korrekt beauftragen.

>Wie sind Barzahlungen von Rechnungen, die über das Beitragskonto erstellt wurden, zu berücksichtigen?<

Die beiden Vorgänge sind unabhängig voneinander: Ein als Beitragskonto mit Rechnungsstellung genutzter Kontenbereich unterliegt nicht der KassenSichV, benötigt also keine TSE. Wenn Mitglieder/Kunden ihre erhaltene Rechnung Bar/EC-Cash vor Ort bezahlen, erfolgt dies üblicherweise über die angeschlossene PC CADDIE-Kasse im Umsatzkontenbereich (mit ausgestatteter TSE-Einheit). Bitte stimmen Sie die konkrete Nutzung Ihrer Kontenbereiche mit Ihrem Steuerberater ab.

>Unterliegt der OP-Konten-Bereich der KassenSichV?<

Die Nutzung eines OP-Bereich erfolgt in der Art eines Beitragskontos, in dem keine Bar-/EC-Zahlungen gemäß KassenSichV stattfinden: in dieser Nutzung unterliegen die OP-Kontenbereiche nicht der KassenSichV. Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ob, ob Ihre Nutzung der OP-Konten in PC CADDIE dieser Nutzung entsprechen.

>Macht es Sinn, im Rahmen der Verordnung Kontenbereiche zu vereinigen?<

Die Nutzung der unterschiedlichen Kontenbereiche in PC CADDIE ist eine Option, um Ihren Geschäftsbetrieb möglichst übersichtlich und komfortabel zu verwalten. Die Nutzung mehrerer Kontenbereiche ist - durch die nun zusätzlichen TSE-Kosten - zu prüfen. Wenn z.B. ein Umsatz-Kontenbereich für einen Proshop, der sich über die Jahre auf wenige Artikel reduziert hat, auch im Umsatzkonto der Rezeption geführt werden kann, würde dieser Zusammenschluss eine TSE-Einheit sparen.

>Verpachtete Geschäftsbereiche (Gastronomie, Proshop): wie wirkt sich die KassenSichV aus?<

Bei verpachteten Geschäftseinheiten ist zu unterscheiden:

1. Nutzt Ihr Pächter ein eigenes, separates Kassensystem, so ist der Pächter als Steuerpflichtiger eigenständig für die Einhaltung der KassenSichV in seinem Kassensystem verantwortlich.

2. Nutzt der Pächter ein Kassensystem von PC CADDIE, benötigt die Kasse des Pächters für dessen Kontenbereich eine eigene TSE. WICHTIG: für den Pächter als eigenständigen Steuerpflichtigen müssen die Stammdaten zur Einrichtung der TSE eigenständig geführt werden. Diese eigenständige Führung der TSE und DSFinV-K-Daten ist unabhängig, ob der Pächter das Kassensystem über die Golfanlage zur Verfügung gestellt bekommt als Bestandteil der Pachtvereinbarung, oder direkt mit PC CADDIE als Leistungspartner verbunden ist.

Wenn Sie uns die Bestellung senden, können Sie bei Bedarf im Bemerkungsfeld Informationen für uns ergänzen, beispielsweise ob Sie die Bestellung zwar gemeinsam senden, aber getrennte Aufträge und Auftragsbestätigungen wünschen.

>Wie kann die Beauftragung der TSE zusammen mit einem Pächtern vorgenommen werden?<

Das PCCADDIE-Dialogformular zur Beauftragung der TSE (Update ab 29.07.2020) unterscheidet nicht zwischen Pächtern und Golfbetrieb - das Dialogformular mit allen angelegten Kontenbereichen wird an allen Arbeitsstationen angezeigt bzw. ist aufrufbar. Bitte stimmen Sie mit Ihrem Pächter ab, die jeweils verantwortlichen Kontenbereiche korrekt zu bestimmen und die Beauftragung im Gesamten an uns zu versenden.

>Welche zusätzliche Kosten kommen durch die KassenSichV auf mich zu?<

Alle Aufwände der Programmierung zur Umsetzung der KassenSichV, insbesondere der TSE-Anbindung und DSFinV-K Daten-Exportes, sind über Ihre Wartungsvereinbarung mit uns abgesichert und kostenlos. Die TSE-Einheiten selbst sind Leistungen zusätzlicher Dienstleister in Folge der gesetzlichen Vorgaben und müssen separat abgerechnet werden. Durch die Wahl des Partners FISKALY, sowie durch die Signierung mehrerer Kassen in einem Kontenbereich mit einer TSE können wir Ihnen die Kosten auf minimales Niveau senken. Die Preise finden Sie hier: Kosten TSE Drittanbieter

>Wie stehen die bisherigen Vorgaben der GoBD im Zusammenhang mit der KassenSichV?<

Schon bisher wurde die Unveränderbarkeit von Transaktionen in den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) geregelt. Die GoBD sind aber weder Gesetz noch Verordnung, sondern eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums. Mit der neuen Regelung wird der Manipulationsschutz nun gesetzlich geregelt.

>Welche Änderungen ergeben sich für mich durch die Einrichtung der DSFinV-K für mich?"

Die DSFinV-K ist eine Präzisierung der Schnittstelle zum Datenexport, und vereinfacht damit den Export und die Verarbeitung der Daten aus elektronischen Kassensystemen: für den Prüfer, Sie als Steuerpflichtigen, Ihren Steuerberater. Aber die DSFinV-K ermöglicht auch die einfache Nutzung der „Kassennachschau“ direkt in Ihrem Betrieb durch die Finanzbehörden.

>Was ist eine "Kassennachschau?>"

Die Finanzbehörden haben bereits seit 1. Januar 2018 die Möglichkeit unangemeldete Kassenkontrollen — eine sogenannte Kassennachschau — durchzuführen. Dies ist eine Ergänzung zu den bis dahin gültigen Möglichkeiten der Steuerprüfung. Die Prüfer des Finanzministeriums können im Rahmen dieser Prüfung mittels Prüfsoftware unter anderem feststellen, ob nachträgliche Manipulationen an der Kasse stattgefunden haben.

>Wieso werden mit der Umsetzung der DSFinV-K meine Belege in einer Cloud gespeichert?<

Die von uns eingesetzte Cloud-TSE-Lösung der Firma FISKALY enthält eine Cloud-Speicherung Ihrer gemäß DSFinV-K signierten Kassenvorgänge. Die Speicherung erleichtert bei Prüfungen den vollständigen Zugriff auf die geforderten Kassendaten. Durch die zukünftig vermehrt erwarteten, unangekündigten Prüfungen des Finanzamtes durch eine „Kassen-Nachschau“ können durch den Cloud-Zugriff vereinfacht begegnet werden.

>Kann ich der Speicherung der meiner - gemäß DSFinVK - erstellten Kassenvorgänge widersprechen?<

Ja - die Speicherung Ihrer Belege können Sie ausschließlich auf Ihren lokalen Systemen festlegen. Bitte senden Sie uns dazu schriftlich den Widerspruch zur Speicherung der Belege. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Aufwände zur Ermittlung von Daten im Rahmen einer Betriebsprüfung separat abrechnen müssen.

>Was muss ich beachten, wenn ich die PC CADDIE Kasse nicht mehr nutze?

Wenn Sie die Wartungsvertrag zur PC CADDIE Kasse oder die Nutzung der Kasse als „Software as a Service“ (SaaS) kündigen, erhalten Sie von uns eine Exportdatei der bis zum Kündigungszeitpunkt gespeicherten DSFinV-K Exporte.

de/kasse/kasse/kassensicherung/faqkassensicherungsverordnung.txt · Zuletzt geändert: 2021/08/25 17:32 von msp
  • Keine Schlagworte vergeben
War dieser Artikel hilfreich?-10+1